Erneuerbare Energie hat unermessliches Potenzial und ist ein wichtiger Teil unserer Zukunft. Das ist auch bereits dem Staat, den Kantonen und den Gemeinden klar. Durch Fördermittel wird die persönliche Solaranlage finanziell unterstützt. Wie sich diese Mittel zusammensetzen, wie das Ganze funktioniert und was es für Vergütungssysteme gibt, erfahren Sie hier. Um die Rentabilität Ihrer eigenen Solaranlage zu beurteilen, verwenden Sie unser Formular zur Offertanfrage.
Die Förderlandschaft in der Schweiz ist in stetiger Bewegung. Die Pfeiler für die Fördermittel sind jedoch einfach zu identifizieren. Einerseits gibt es Einmalvergütungen, welche den Bau einer Solaranlage fördern und andererseits gibt es Einspeisevergütungen, welche eine Entschädigung für den produzierten Strom erbringen. Die Förderungen werden vom Bund und teilweise auch auf Kantons- oder Gemeindeebene vergütet.
Die Einspeisevergütungen erhalten Sie von Ihrem Energieversorger.
Die Motivation hinter der Vergütung ist die Förderung von erneuerbaren Energien, welche Teil der Energiestrategie 2050 ist. Dies soll einen weiteren Schritt in der Energiewende einläuten. Mehr zur Energiestrategie 2050 finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Wer sich über den Bau einer Photovoltaikanlage gedanken macht und sich zu informieren beginnt, mag von der Förderlandschaft und deren Prozessen etwas überfordert sein. Kein Grund zur Sorge, denn Sie erhalten Unterstützung. Die Beanspruchung der Förderleistungen verläuft Hand in Hand mit dem Entscheidungsprozess für eine Photovoltaik-Anlage. Das bedeutet, dass Sie Unterstützung von Ihrem Photovoltaik-Fachpartner erhalten. Diese kennen die Förderlandschaft gut und sind mit den Vorgängen zur Beanspruchung der Leistungen bestens vertraut.
Tipp: Wir empfehlen Ihnen deshalb, mit einem regionalen Anbieter zu fahren, da sich diese meist besser mit den kantonalen und kommunalen Möglichkeiten auskennen. Leider gibt es auch viele Gemeinden, die den Bau einer Solaranlage nicht unterstützen. Damit Sie den passenden Partner aus Ihrer Region finden, unterstützen wir Sie. Füllen Sie dafür unser Offertformular aus. So erhalten Sie eine Preisvorstellung vom optimalen Partner.
Bis dahin informieren Sie sich in den folgenden Abschnitten über die Fördermittel, welche Ihnen mit Sicherheit zustehen.
Die Einmalvergütung (EIV) fördert den Bau kleiner Solaranlagen, indem sie eine einmalige Investitionshilfe schafft. Dafür kommt der Bund für maximal 30% der Investitionskosten auf. Man unterscheidet hier zwischen KLEIV (Vergütung für Kleinanlagen) und GREIV (Einmalvergütung für Grossanlagen). Wir beschäftigen uns auf dieser Seite mit der Förderung von Kleinanlagen (Anlagen bis 100 kWp). Zudem gibt es unterschiedliche Ansätze für Anlagen die kleiner als 30 kWp sind.
Die Einmalvergütung kann nach der Inbetriebnahme der Solaranlage eingefordert werden. Dafür ist die Pronovo AG zuständig, welche eine Tochtergesellschaft der Swissgrid ist. Die Auszahlung dauert in der Regel ca 6 Monate nach Inbetriebnahme der Anlage.
Der Bund hat im November 2022 die neuen Förder-Tarife kommuniziert, welche ab dem 1. Januar 2023 gelten.
Sie sind ähnlich ausgefallen, wie die Vergütungen ab 1. April 2022 waren.
Der «Sockelbetrag» wurde reduziert resp. gestrichen, dafür sind die Vergütungen pro kWp leicht erhöht worden. Das führt dazu, dass grössere Anlagen ab 2023 stärker unterstützt werden und kleine Anlagen etwas weniger Förderung erhalten. Ein Grund mehr zu überprüfen, ob es sich lohnt, eine zweite «schwache» Dachhälfte auch mit Solarpanels zu belegen.
Ab dem 1. Januar 2023 gelten folgenden Tarife für die Einmalvergütung.
Gültig für Kleinanlagen ab 2 kWp bis 30 kWp. Und gültig für Anlagen bis zu einer Neigung von 75 Grad.
Jede geförderte Photovoltaikanlage erhält einen Grundbetrag, sowie zusätzlich einen Leistungsbeitrag für die installierte Leistung.
Bei einer freistehenden oder angebauten Anlage (On-Roof Anlage), bis 30 kWp sieht es wie folgt aus:
Grundbetrag: 200 CHF (nur für Anlagen bis und mit exakt 5 kWp)
Leistungsbetrag: 400 CHF pro kWp
Bei einer integrierten Anlage (Solarziegel / In-Roof Anlage) gelten folgende Tarife:
Grundbetrag: 200 CHF (nur für Anlagen bis und mit exakt 5 kWp)
Leistungsbetrag: 440 CHF pro kWp (sofern unter 30 kWp)
Bei noch grösseren Anlagen nehmen die Einmalvergütungen pro kWp ab. 30-100 kWp wird mit 330 Franken pro kWp bei integrierten Anlagen und 300 Franken bei angebauten Anlagen einmalig vergütet. Ab 100 kWp wird bei freistehenden Anlagen noch 270 Franken pro kWp gefördert.
Sie planen eine integrierte 10 kWp-Anlage für Ihr Einfamilienhaus. Dabei wird folgende Berechnung angewendet: 10 x 440 CHF/kWp = CHF 4’400 CHF.
Dimension | Typ | Berechnung | Einmalvergütung |
---|---|---|---|
4.2 kWp | Integriert | 200 + 4.2 x 440 | CHF 2'048 |
Angebaut / freistehend | 200 + 4.2 x 400 | CHF 1'880 | |
8 kWp | Integriert | 8 x 440 | CHF 3'520 |
Angebaut / freistehend | 8 x 400 | CHF 3’200 | |
15 kWp | Integriert | 15 x 440 | CHF 6'600 |
Angebaut / freistehend | 15 x 400 | CHF 6’000 | |
28 kWp | Integriert | 28 x 440 | CHF 12’320 |
Angebaut / freistehend | 28 x 400 | CHF 11'200 |
Quelle: Pronovo Vergütungen ab 01.01.2023
Auf der Webseite von Pronovo gibt es einen Tarifrechner und vom Bund Datenblätter, welche über die Fördermöglichkeiten detailliert informieren.
In der Regel produziert eine Solaranlage überschüssigen Strom, welcher in das öffentliche Netz eingespeist wird. Die Entschädigung für diesen verkauften Strom nennt man Einspeisevergütung.
Eine Solaranlage produziert Energie, wenn Sonneneinstrahlung auf die Solarzellen fällt (also tagsüber). Wenn kein Solarstromspeicher vorhanden ist und niemand die Energie nutzt, dann wird ein Überschuss generiert. Für den ökonomisch wertvollen Strom der selbst genutzt wird, gilt folgende Regel: Eine Solaranlage amortisiert sich am schnellsten, wenn eine möglichst hohe Eigennutzung besteht. Die Eigennutzung kann durch eine Batterie oder Koppelung von Boiler & Heizung erhöht werden, aber auch mit Umstellung von Gewohnheiten, z.B. den Geschirrspüler am Tag statt in der Nacht laufen lassen usw. Hier erfahren Sie mehr zum Thema Solarstromspeicher.
Es gibt zwei unterschiedliche Arten von Einspeisevergütungen. Zum einen die Einspeisevergütung (EVS) vom Bund, welche früher unter dem Namen “Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV)” lief und zum anderen die Einspeisevergütung von Elektrizitätswerken. In den folgenden Abschnitten erfahren Sie mehr zu den beiden Arten, wobei vor allem die Einspeisevergütung von Energieversorgern spannend für Eigenheimbesitzer ist.
Die Verantwortung für die Preisgestaltung der Einspeisevergütung liegt bei unseren Energieversorgern. Dies bedeutet, dass es keine einheitliche Vergütungsregelung gibt und somit grosse Unterschiede bestehen (Stand Januar 2024: 4 bis 21 Rappen pro Kilowattstunde). Es ist deshalb wichtig, sich bei seinem Elektrizitätswerk über die aktuellen Preise zu informieren und auch nachzufragen, ob Herkunftsnachweise abgenommen werden. Die Entschädigung durch Energieversorger besteht also aus der Entschädigung für den erzeugten Strom und der Entschädigung für den Herkunftsnachweis. Hier gleich mehr zu den beiden Themen und eine aktuelle Aufbereitung.
Strom ist Strom. Ob Strom aus erneuerbaren oder z. B. fossilen Quellen stammt, kann der Konsument an der Steckdose nicht erkennen. Um eine Basis zu legen für die Deklaration von Strom, welcher aus erneuerbaren Energien stammt, wurden Herkunftsnachweise eingeführt. Diese zertifizieren den nachhaltigen Erzeuger von Energie (also z. B. Ihre Solaranlage) und erlauben dadurch den Energieversorgern den Handel von zertifiziertem, nachhaltigem Strom. Dieser kann dann beispielsweise als “Grüne Energie” den Endkunden angeboten werden. Es handelt sich beim Herkunftsnachweis somit um ein Zertifikat, welches rein buchhalterischen Wert geniesst und losgelöst vom physischen Stromfluss gehandelt wird. Dieses Zertifikat ist interessant für Elektrizitätswerke und deshalb erhalten Sie eine Entschädigung für den Herkunftsnachweis.
Mit der Erläuterung im Absatz zum Herkunftsnachweis können wir nun die Tarife für die Einspeisevergütung in der Schweiz aufzeigen. Wir haben hier die Tarife der wichtigsten Elektrizitätswerke aufbereitet, basierend auf den Daten vom “Verband unabhängiger Energieerzeuger (VESE)”. Diese Werke beliefern 65% der Schweizer Haushalte mit Strom. Auf deren Seite können Sie die Tarife für Ihre Region mit Ihrer Postleitzahl abfragen (hier geht’s zur Abfrage).
Quelle: VESE
Die Beantragung für die Einspeisevergütung startet mit der Information bei Ihrem Elektrizitätswerk. Besuchen Sie deren Webseite oder rufen Sie an, welche Dokumente Sie dafür benötigen. In der Regel sind dies ein Anschlussgesuch und ein Gesuch für den Herkunftsnachweis. Sobald dies bewilligt ist, erhalten Sie den Einspeisevertrag für elektrische Energie aus Energieerzeugungsanlagen (EEA). Um die Messung zu starten, wird ein Zähler montiert und die Einspeisevergütung ist gewährleistet.
Hierbei handelt es sich um ein Förderprogramm für erneuerbare Energien vom Schweizer Staat. Diese ist nicht bloss für Photovoltaik-Anlagen verfügbar, sondern für Wind-, Wasserkraft, Geothermie und Biomasse. Seit 01.01.2018 werden nur noch Anlagen mit mindestens 100 kWp in das Programm aufgenommen. D.h. für Hauseigentümer ist diese Art von Vergütung nur selten realistisch. Nach dem aktuellen Technologiestand entspricht eine 100 kWp PV-Anlage einer Fläche von ca. 550 m2.
Am 1. Januar 2018 beschloss die Bundesversammlung das Vergütungssystem für erneuerbare Energien anzupassen. Dies erfolgt im Rahmen der Energiestrategie 2050. Dazu wurde das Einspeisevergütungssystem (EVS) ins Leben gerufen, welches die kostendeckende Einspeisevergütung ersetzt. Ziel des neuen Systems ist es, eine kosteneffiziente und marktwirtschaftliche Energieerzeugung zu gewährleisten.
Investitionen in das Eigenheim können oft steuerlich abgezogen werden. Im Falle von Photovoltaik-Anlagen gibt es diese Möglichkeit praktisch in allen Kantonen. Es können in der Regel 100% der Investitionskosten vom versteuerbaren Einkommen abgezogen werden (im selben Jahr wie die Investition getroffen wurde).
Zusammengefasst können Sie wie folgt vorgehen für einen Kauf einer Solaranlage mit stetigem Überblick der Fördermöglichkeiten.
Die heute definierten Fördermittel resultieren aus der Energiestrategie 2050 und zusätzlichen kantonalen oder kommunalen Massnahmen. Die Bedingungen für eine Investition in Solarenergie sind heute sehr günstig. Die Förderung wird sich weiter entwickeln und den Markt beschleunigen. Es ist zu erwarten, dass Anreize gesetzt werden, damit einzelne Photovoltaikanlagen im Durchschnitt grösser werden und mehr Strom produzieren. Wir freuen uns über diese Entwicklungen und halten Sie auf dem Laufenden.
Unser Energieverbrauch ist in den letzten Jahrzehnten deutlich gestiegen. Dies ist nicht spurlos an uns vorbeigelaufen. Das Klima ändert sich und die Auswirkung der Klimaerwärmung werden immer deutlicher. Das Ziel ist ein Umstieg auf erneuerbare Energien und der Ausstieg aus der Kernenergie – Hand in Hand mit der Steigerung der Energieeffizienz.
Ausstieg aus der Kernenergie | Es werden keine Rahmenbewilligungen für neue Kernkraftwerke mehr ausgestellt und bestehende Kraftwerke dürfen nur noch so lange betrieben werden, wie die Sicherheitsstandards eingehalten werden können. Kontrolliert und geregelt wird dies von der ENSI. |
Ausbau der erneuerbaren Energien | Bis im Jahr 2035 soll der Anteil an erneuerbaren Energien verdreifacht werden (Vgl. 2018). Dazu wird auf dem Strompreis seit 2018 2,3 Rappen pro Kilowattstunde verrechnet, welches dies finanzieren soll. Der Bund fördert den Bau von Anlagen und regelt die Eigenverbrauchsgemeinschaften neu. |
Vergütungen | Einspeise- und Einmalvergütungen für Investitionen und den Betrieb von Solaranlagen. |
Steigerung der Energieeffizienz | Mithilfe von Förderung möchte die Schweiz den Energieverbrauch pro Kopf bis 2035 um 43% senken (im Vgl. zum Jahr 2000). Dies durch Steigerung der Effizienz in den Bereichen Mobilität, Gebäude und Industrie. |
Smart-Metering. 80 % bis Ende 2027 | Bis Ende 2027 müssen mindestens 80% der Stromzähler auf so genannte "Smart Meter" umgestellt werden. Ein Smart-Meter misst nicht nur die verbrauchte Menge Strom, sondern liefert auch Daten, wann wie viel Strom verbraucht wird. Es ist damit zu Rechnen, dass dynamische Preismodelle in den Strom-Markt kommen. z. B. an Sommer-Wochenenden tagsüber sehr günstigen Strom. |